Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Das Angebot von Annegret Miltz Immobilien Genial-Leben.de erfolgt aufgrund der Auftraggeber oder Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. 2. Die Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. 3. Der Maklervertrag mit Annegret Miltz Immobilien kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung aber auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. 4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. 5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (Ersatzgeschäft: z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt). 6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem von uns unterbreiteten Angebot steht. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns sofort vom Kunden mitzuteilen, wenn es zu einem Abschluss gekommen ist. Unterbleibt diese Mitteilung, wird eine Vertragsstrafe im gesetzlichen Rahmen fällig. 7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen. 8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen. 9. An Provision sind bei Vertragsabschluss, die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Grundsätzlich ist bei Immobilienverkäufen jeder Art eine Provision von 4,76  % des Kaufpreises (Mehrwertsteuer ist nicht ausweisbar) fällig und bei Abschluss des Kaufvertrages zu Lasten des Käufers bzw. Verkäufers zu zahlen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 9. a Bei der Vermittlung von Mietwohnungen werden zwei -, bei der Vermittlung von gewerblichen Mieträume drei Monatskaltmieten  zu Lasten des Mieters fällig. Ein Mehrwertsteuerausweis erfolgt gem. § 19 USTG nicht. Provisionsanspruch besteht auch, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. 10. Der Unterzeichnende erklärt, dass er die Maklerprovision im Erfolgsfalle sofort zahlen kann, und dass in den letzten 2 Jahren gegen ihn keine Zwangsvollstreckungen durchgeführt wurden bzw. bevorstehen.

11. Gerichtsstand ist Braunschweig

 

12. MET Gespräche erfolgen auf eigene Verantwortung des Klienten und ersetzen keinen Arztbesuch und keine Medikamentation. Psychische und physische Verantwortung liegt beim Klienten.

13. Irrtümer in Schrift und Bild behalten wir uns vor und werden diese bei Bekanntwerden korrigieren.